Mitglied sein im AT GALLUS heisst:

  • Gemeinsam von hervorragenden Trainingsbedingungen zu profitieren.

  • Regelmässig Trainings zu besuchen, bei denen der Spass-, Lern- und Leistungsfaktor ihren Platz haben.

  • Von kostengünstigen und interessanten Weiterbildungsangeboten zu profitieren.

  • Gemeinsam 3 bis 6 Vereinsanlässe pro Jahr zu organisieren.

  • Sich auch einmal spontan für einen kurzen Helfereinsatz zur Verfügung zu stellen.

  • Den Mitgliederbeitrag fristgerecht zu bezahlen sowie die Pflichteinsätze als Helfer(in) unaufgefordert zu leisten.

  • Sich auch einmal über das verlangte Mass hinaus zu engagieren.

  • Sich gegenseitig zu respektieren und einen freundlichen Umgang zu pflegen.

  • Kritik offen und sachlich anzubringen.

  • Den Verein nach aussen positiv zu repräsentieren.

Helfereinsatz oder Ausgleichszahlung unverzichtbar

 

Das attraktive Angebot des AT Gallus kann bei derart moderaten Mitgliederbeiträgen nur dann langfristig aufrechterhalten werden, wenn der Verein zusätzliche Einnahmen mit der Organisation von Wettkämpfen generiert. Jedes aktiv trainierende Mitglied muss daher während mindestens zwei Halbtagen pro Jahr unentgeltlich für den Verein arbeiten oder jährlich eine Ausgleichszahlung (aktuell CHF 300.-) leisten.

 

Wann kann ich solche Helferbeiträge leisten?
Möglichkeiten bieten sich anlässlich der vom AT Gallus organisierten Wettkämpfe und bei der Organisation des internen Wettkampfs.

 

Was passiert, wenn ich die Helfereinsätze nicht leisten kann?
Wer im abgelaufenen Vereinsjahr nicht zwei Arbeitshalbtage nachweisen kann, leistet mit dem Mitgliederbeitrag des Folgejahres die Ausgleichszahlung in der unter Punkt 3 des Beitragsreglements genannten Höhe.

 

Zusätzliche Informationen
Wer mehr als 2 Arbeitshalbtage leistet und nachweisen kann, bekommt pro zusätzlich geleistetem Halbtag eine Gutschrift von CHF 50.- für eine interne Weiterbildung oder an die Trainingswoche des AT Gallus. Diese Gutschrift wird nicht in bar ausbezahlt und muss bis spätestens Ende des Folgejahres bezogen werden.